Jedermannsrecht
Finnland, Schweden & Norwegen
Gastbeitrag von Bernadette Olderdissen
Wer Urlaub in Finnland, Schweden oder Norwegen plant, stößt eher früher als später auf den Begriff „Jedermannsrecht“. Doch was genau umfasst dieses Recht, das für die Einheimischen und Besucher der drei nordischen Länder gleichermaßen gilt?
Die Journalistin und Schriftstellerin Bernadette Olderdissen erklärt, was in den drei Ländern erlaubt ist, was nicht und was es sonst noch zu beachten gibt.

Jedermannsrecht – das Recht, sich frei in der Natur zu bewegen
Allgemein gewähren die Jedermannsrechte (auf Finnisch „Jokamiehenoikeus“, auf Schwedisch „Allemansrätten“ und auf Norwegisch „Allemannsretten“) jedem das Recht, sich frei in der Natur zu bewegen. Es geht unter anderem darum, beim Wandern frei in der Natur zelten zu dürfen, Beeren und Pilze für den eigenen Gebrauch zu pflücken und Gewässer zu nutzen. Dennoch gibt es feine Unterschiede zwischen den Ländern, die wir uns genauer ansehen – ebenso wie die Frage, welche Verantwortung dieses weitreichende Recht mit sich bringt.
Denn wie sich immer wieder zeigt, interpretieren manche ausländische Besucher der nordischen Länder das „Jedermannsrecht“ als „Ich darf alles“. Und so stehen mitten auf Feld- oder Wanderwegen bzw. anderswo in der wilden Natur Finnlands, Schwedens und Norwegens plötzlich Autos und Wohnmobile, manchmal sogar tagelang. Daher ist es äußerst wichtig, die Grenzen jedes Jedermannsrechts zu kennen – und diese unbedingt zu respektieren.

Das Jedermannsrecht in Finnland (Jokamiehenoikeus)
Das ist erlaubt:
Finnland besteht überwiegend aus Natur mit mehr als 40 Nationalparks und angeblich 188.000 Seen. Sowohl die Finnen selbst als auch Besucher des Landes sind eingeladen, in diese Natur einzutauchen. Du darfst wandern und, wo möglich, mit dem Fahrrad oder auf Skiern unterwegs sein.
Ab dem Sommer wird Finnland zum Wanderparadies, sowohl dank der erblühten Natur als auch dank der Jedermannsrechte. Um die oftmals sensiblen Ökosysteme nicht zu zerstören, solltest du dich stets an markierte Wanderwege halten und möglichst auf Campingplätzen übernachten. In vielen Nationalparks bietet es sich an, für eine Übernachtung eine der Hütten im Park zu mieten oder bei mehrtägigen Wandertouren in den öffentlichen, kostenlosen Wildnis-Hütten zu übernachten, die stets offenstehen. Eine Liste mit Regeln und Verboten gibt es dort meist nicht, aber jeder Finne weiß, wie er sich zu verhalten hat: Man räumt hinter sich auf, hinterlässt keinen Müll und ersetzt Dinge, die man benutzt hat, beispielsweise Brennholz. Wildcampen ist in Finnland meist für eine Nacht erlaubt. Nur in den Nationalparks gibt es vorgegebene Zelt-Bereiche, außerhalb derer Zelten verboten ist.

Beim Wandern darfst du dich an den leckeren essbaren Früchten bedienen, die die finnische Natur ab dem Sommer bis in den Frühherbst hergibt, darunter je nach Monat z.B. wilde Blaubeeren, Waldbeeren, Himbeeren, Preiselbeeren oder in Lappland auch die kostbaren Moltebeeren (das „Gold des Waldes“) sowie Pilze. Dabei gilt, pflücke nur so viel, wie du essen oder z.B. zu Marmelade verarbeiten kannst – der Verkauf ist verboten. Falls du gerne angelst: Die finnischen Jedermannsrechte erlauben ohne zusätzliche Genehmigung nur das Angeln mit Leine und Rute.
Solltest du unterwegs wilden Tieren begegnen, verhalte dich als derjenige, der du bist: ein Gast in ihrem Revier! Du darfst sie natürlich aus respektvollem Abstand fotografieren, dafür aber nicht wahllos durch die Natur hindurchtrampeln. Erkundige dich vorab, ob es spezielle Wildtier-Beobachtungspunkte oder geführte Touren gibt.
Selbst auf Privatgrundstücken darfst du laut finnischen Jedermannsrechten z.B. wandern, schwimmen oder Kanu fahren. Sogar das Zelten ist auf manchen Privatgrundstücken erlaubt. Hierbei gilt, den gesunden Menschenverstand zu nutzen und die Privatsphäre der Besitzer zu respektieren. Deshalb solltest du niemals in Sichtweite eines Hauses zelten und keinesfalls private Gärten betreten. Im Zweifelsfalls: Frag nach!
Nach den Jedermannsrechten darf man auch mit dem Camper oder Wohnmobil an naturnahen Orten in Finnland stehenbleiben und dort übernachten (außer in Nationalparks) – solange die Natur dadurch nicht geschädigt, keine Privatsphäre gestört wird und es sich um unkultiviertes Land handelt.

Das ist nicht erlaubt:
Achtung: Das Feuermachen gehört nicht zu den finnischen Jedermannsrechten! Vor allem in den Nationalparks darfst du Lagerfeuer nur an den vielen ausgewiesenen Feuerstellen entzünden. Informiere dich vorab über die Lagerfeuer-Regeln deines Reiseziels – vor allem im Sommer wegen möglicher Waldbrandgefahr. In dem Fall ist das Feuermachen nämlich komplett verboten. Bei sicheren Bedingungen darfst du dein Lagerfeuer an den für jedermann zugänglichen Feuerstellen entzünden. Falls du auf einem Privatgrundstück bist, frag den Besitzer um Erlaubnis, bevor du Feuer machst. Wähle einen windgeschützten Platz, idealerweise in Wassernähe. Mache niemals Feuer auf Felsen, denn die könnten sich schwarz verfärben oder Schaden nehmen. Es ist auch verboten, Rinde von Bäumen zu schälen, Äste lebender Bäume abzuschneiden oder Bäume zu fällen.
Was du außerdem – auch unter den Jedermannsrechten – nicht darfst: Jagen und Fischen (außer dem oben benannten Angeln mit Leine und Rute). Dafür braucht es Genehmigungen. Sehr empfindlich reagieren die Finnen zudem auf zurückgelassenen Müll und Lärm – nimm also jeglichen Abfall mit und vermeide es, mehr Geräusche als unbedingt nötig zu erzeugen. Wie auch in Schweden und Norwegen gilt: Hinterlasse möglichst keine Spuren in der Natur!
Das Jedermannsrecht in Schweden (Allemansrätten)
Das ist erlaubt:
Auch in Schweden genießen Einheimische und Besucher gleichermaßen viele Freiheiten – aber auch Verantwortung. Du kannst in Schweden frei in der Natur wandern, in den Gewässern baden oder darauf Boot fahren – und dich, wenn Hunger aufkommt, an den Schätzen von Wald und Wiesen bedienen. Das bedeutet, auch in Schweden darfst du Beeren, Pilze und Nüsse für den Eigenbedarf pflücken, ebenso Blumen. Geschützte Blumen wie Orchideen dürfen jedoch nicht gepflückt werden.
Möchtest du auf deinen Wandertouren in der Natur zelten, gilt laut Jedermannsrecht: Du darfst dein Zelt fast überall für maximal zwei Nächte aufschlagen, solange du nicht die Privatsphäre der Grundbesitzer verletzt und der Natur keinen Schaden zufügst. Ausnahmen gibt es wie in Finnland auch in den schwedischen Nationalparks bzw. Naturschutzgebieten – dort ist wildes Zelten in der Regel verboten. In den schwedischen Nationalparks gibt es aber ebenfalls ausgewiesene Zeltplätze, kostenfreie Wildnis-Hütten an Wanderwegen oder einen einfachen Windschutz zum Übernachten.

Auch für Fahrradtouren gibt es viele Freiheiten. Solange kein „Radfahren verboten“-Schild aufgestellt wurde, ist das Fahrradfahren auf Naturwegen generell erlaubt – mit angepasster Geschwindigkeit und Rücksicht auf Wanderer. Dies gilt sowohl für Privatstraßen als auch Feldwege, jedoch nicht für Hausgrundstücke. Tabu sind außerdem Moos- oder Flechten-reiche Böden, die leicht zu beschädigen sind, sowie kultivierte Flächen (z.B. Gärten und Felder). In Nationalparks und Naturschutzgebieten solltest du die je nach Ort speziellen Regeln für Radfahrer beachten.
Schwedens Natur besteht nicht nur aus Wald und Bergen, sondern auch aus viel Wasser in Form von Flüssen, Seen und der Ostseeküste bis zum Bottnischen Meerbusen, mit rund 267.570 Inseln – womit Schweden als inselreichstes Land der Welt gilt. Das Jedermannsrecht gilt auch für Gewässer. Das heißt, du darfst nahezu überall schwimmen oder sogar segeln. Das Übernachten auf einem Boot auf dem Wasser ist ebenfalls erlaubt. Nur in Vogelschutzgebieten oder Naturschutzgebieten darf man generell nicht Boot fahren und auch nicht schwimmen.
Das ist nicht erlaubt:
In Schweden darfst du keinesfalls die „Hemfridszonen“, Hausfriedenszonen, stören. Eine Orientierung bieten folgende Faktoren: Schlage dein Zelt nicht in Sichtweite eines Hauses auf, erst recht nicht, wenn deutlich ist, dass die Besitzer zu Hause sind. Orientiere dich zudem an „natürlichen Grenzen“ wie Feld- oder Waldrändern. Privatgelände, zu denen Häuser und Ackerland zählen, stehen unter dem Schutz des schwedischen Strafgesetzbuches!
Überm Feuer grillen ist in Schweden äußerst beliebt – aber das Jedermannsrecht besagt nicht, dass man überall in der Natur ein Feuer entzünden darf. Vor allen während der oft trockenen Sommermonate, wenn die Waldbrandgefahr steigt, sprechen die schwedischen Behörden regelmäßig ein Feuerverbot aus. Solange dies gilt, darf nirgends im Freien Feuer gemacht werden, auch nicht an ausgewiesenen Feuer- oder Grillstellen! Sollte kein Feuerverbot bestehen, nutzt du für dein Lagerfeuer am besten die vielen Feuerstellen, die sich in ganz Schweden vielerorts in der Natur finden, insbesondere an Wanderwegen.
Sehr hilfreich bei der Suche nach einer Feuerstelle ist die App Naturkartan. An manchen Stellen steht sogar Feuerholz bereit. Sollte keine Feuerstelle zur Verfügung stehen, darfst du (wenn kein Feuerverbot gilt) eine kleine Feuer-Grube machen – ohne dass die Vegetation oder der Boden beschädigt werden. Wie in Finnland gilt auch in Schweden, dass man auf Felsen kein Feuer entzünden sollte, um diese nicht zu schädigen. Außerdem darfst du nichts von Sträuchern oder lebenden Bäumen abbrechen oder Rinde entfernen. Selbst umgestürzte Bäume dürfen nicht als Brennholz dienen. Hast du ein Feuer gemacht, lösche es im Anschluss vollständig.
Das Angeln gehört in Schweden nicht zum Jedermannsrecht! Eine Ausnahme gilt für die fünf größten Seen Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön: Dort darfst du mit deiner Angelrute oder sonstigem Handwerkszeug frei angeln. Für alle anderen Gewässer in Schweden benötigst du eine Angelkarte. Auch die Jagd ist nicht Teil des Jedermannsrechts – zum Jagen in Schweden benötigst du eine Genehmigung.

Seit Wohnmobil-Reisen im Trend sind, hört man gerade in den Sommermonaten immer wieder von verärgerten Schweden, weil die großen Fahrzeuge über Feld- und Waldwege rollen und sich die motorisierten Camper inmitten der Natur breitmachen. Das ist nicht Teil des Jedermannsrechts. Es ist demnach verboten, mit motorisierten Fahrzeugen, seien es Wohnmobile, Geländewagen oder Mopeds, auf unbefestigtem Untergrund, Feldwegen und überhaupt auf offenem Gelände zu fahren oder dort in Fahrzeugen zu übernachten. Aber: Für motorisierte Fahrzeuge gibt es unzählige Reisetipps für schöne, auch naturnahe Stellplätze, die dir der Vanlife-Guide für Schweden verrät.
In Schweden darfst du keinesfalls die „Hemfridszonen“, Hausfriedenszonen, stören. Eine Orientierung bieten folgende Faktoren: Schlage dein Zelt nicht in Sichtweite eines Hauses auf, erst recht nicht, wenn deutlich ist, dass die Besitzer zu Hause sind. Orientiere dich zudem an „natürlichen Grenzen“ wie Feld- oder Waldrändern. Privatgelände, zu denen Häuser und Ackerland zählen, stehen unter dem Schutz des schwedischen Strafgesetzbuches!

Das Jedermannsrecht in Norwegen (Allemannsretten)
Das ist erlaubt:
Das norwegische Jedermannsrecht gilt für unbewirtschaftetes Land – von Küsten und Wäldern bis hin zu Mooren und Bergen. Es steht dafür, dass alle die Natur genießen dürfen, selbst auf „großen, privaten Flächen“ – u.a. zu Fuß oder auf Skiern.
Im Sommer ist Norwegen ein Paradies für Wanderer, die dank Jedermannsrecht viele Freiheiten genießen. Beispielsweise darfst du in der norwegischen Natur schlafen oder dein Zelt aufschlagen. Dafür gilt lediglich eine Voraussetzung: Du musst mindestens 150 Meter Abstand zum nächsten Wohnhaus oder zur nächsten bewohnten Hütte halten. Das gilt auch für motorisierte Fahrzeuge wie Wohnmobile! Möchtest du mehr als zwei Nächte an einer Stelle übernachten, darfst du dies nur mit Erlaubnis des Grundbesitzers, soweit sich das Gelände in privatem Besitz befindet.
Achtung: Vor allem im Sommer gibt es in manchen sehr gut besuchten Touristengebieten Beschränkungen für das Zelten in der freien Natur, u.a. auf den Lofoten-Inseln sowie in Fjord -Norwegen. Informier dich also vorab über die Webseite deiner Reiseregion oder frag Einheimische. Wenn du nicht wild zelten darfst, finden sich dennoch überall in Norwegen schöne Campingplätze, oft auch sehr naturnah an Seen, Fjorden oder am Meer.

Genau wie in Finnland und Schweden, darfst du auch in Norwegen die Gaben der Natur pflücken, wie Beeren, Pilze oder Wildblumen. Vorsicht ist allerdings bei Moltebeeren in Nordnorwegen geboten, denn für die gelten Sonderregeln: Eigentümer oder Pächter können das Moltebeeren-Pflücken auf ihrem Land verbieten, z.B. durch Schilder. Aber selbst wenn ein Ernteverbot besteht, darf jeder noch immer Moltebeeren pflücken, wenn er sie direkt verzehrt.
Norwegen ist auch bekannt für seine hervorragenden Angelgebiete. Für Angler besagt das norwegische Jedermannsrecht: Man darf für den eigenen Gebrauch auch ohne Genehmigung Salzwasserfische angeln – es gelten allerdings Begrenzungen, wie viele Kilo aus Norwegen ausgeführt werden dürfen. Für Binnengewässer greift das Jedermannsrecht nicht, denn dort ist für das Angeln in nahezu allen Gewässern ein Angelschein notwendig. Frag am besten vor Ort nach, was dort gilt.

Das ist nicht erlaubt:
Das norwegische Jedermannsrecht gilt nicht für Lagerfeuer: Die sind vom 15. April bis zum 15. September generell verboten. Ausnahmen gelten lediglich für Orte, die als ungefährdet eingestuft werden und wo die Brandgefahr gering ist, u.a. am Meer oder an speziellen Feuerstellen. Bei großer Trockenheit sind sogar Grillgeräte, Gasbrenner und Campingkocher nicht mehr erlaubt. Falls Feuer erlaubt ist, verwende nur herumliegendes Holz oder bringe eigenes mit. Es ist verboten, Zweige von lebenden Bäumen oder Sträuchern abzusägen. Bevor du weggehst, musst du das Feuer vollständig löschen.
Auch geschützte Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden, ebenso wenig darf Holz geschlagen oder Baumrinde entfernt werden. Man darf kein bewirtschaftetes Land betreten und möglichst auch kein Weideland. Tiere dürfen nicht gestört werden, was heißt, du solltest Abstand halten zu Nestern, Höhlen oder anderen Behausungen der Tiere. Wie in Finnland und Schweden sind Müll und Lärm in der Natur tabu.
Anreise nach Skandinavien

Fähre nach Schweden
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Fähre nach Finnland
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Von Helsinki aus kannst du Finnlands schönste Seiten entdecken – von der idyllischen Seenplatte über die Westküste mit ihrem Schärenmeer bis hin zum wilden Lappland. Du kannst die Finnland-Route auch nutzen, um bis zum norwegischen Nordkap fahren.
