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Richtlinien für Passagiere

Diese Richtlinien wurden aufgestellt, um die allgemeine Sicherheit und eine angenehme Reiseatmosphäre sicherzustellen. Der Schiffskapitän hat bei Vorkommnissen, die Menschenleben sowie die Sicherheit des Schiffs und der Ladung betreffen, immer die höchste Befehlsgewalt. Alle Reisenden sind gehalten, den Instruktionen der Reederei und Anweisungen des Bordpersonals zu folgen.

  1. Der Reisende muss eine gültige Bordkarte mitführen und sich nach Aufforderung gegenüber dem Bordpersonal ausweisen.
  2. Der Reisende hat während der Reise alle notwendigen Reisedokumente mitzuführen. Wenn unvollständige Reise- oder sonstige Dokumente des Reisenden der Reederei Kosten oder andere Unannehmlichkeiten verursachen, ist der Reisende verpflichtet, der Reederei die verursachten Unkosten zu erstatten.
  3. Sicherheitskontrolle: Alle auf das Schiff kommenden Reisenden, die Fahrzeuge, das Reise- sowie Handgepäck können im Terminalbereich des Abfahrtshafens oder im Schiff einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden. Einem Reisenden, der die Sicherheitskontrolle ablehnt, kann der Zutritt zum Schiff verwehrt und die Angelegenheit den Behörden gemeldet werden.
  4. Ein Reisender, der die Ordnung stört, kann am Abfahrtshafen zurückgewiesen oder im nächsten Hafen vom Schiff entfernt werden.
  5. Eine Person, die die Sicherheit des Schiffes, der Reisenden oder des Bordpersonals gefährdet, kann in Haft genommen werden.
  6. Vom Land mitgebrachter oder im Schiffsshop auf dem Schiff gekaufter Alkohol darf auf dem Schiff nicht getrunken werden. Die Verletzung dieser Regel führt zur Beschlagnahme des Alkohols.
  7. Die im Büffet-Restaurant angebotenen Speisen dürfen nur im jeweiligen Restaurant verzehrt werden. Bei Mitnahme von Speisen aus dem Büffet-Restaurant werden Kosten in Höhe der jeweiligen Mahlzeit erneut berechnet.
  8. Bitte betrete das Büffet-Restaurant in angemessener Kleidung und ohne Reisegepäck.
  9. Der Verzehr von mitgebrachtem Essen oder Getränken ist nicht gestattet – ausgenommen davon ist Babynahrung.
  10. Die Mitnahme von Haustieren in öffentliche Bereiche oder ins Restaurant ist nicht gestattet. Der Aufenthalt mit Haustieren ist nur in Haustierkabinen und auf Deck 7 erlaubt. Das Haustier ist stets an der Leine zu führen. Der Besitzer des Haustieres trägt dafür Sorge, dass das Haustier andere Reisende nicht stört.
  11. Offene Flammen (Kerzen, Campingkocher etc.) sind an Bord verbopten. Der Gebrauch von Heizplatten, Kaffeemaschinen, Wasserkochern, Toastern und anderen Elektrogeräten zur Essensbereitung, die von den Passagieren an Bord mitgebracht wurden, ist verboten. Das Bordpersonal ist berechtigt, solche Geräte vorrübergehend zu beschlagnahmen, wenn sie an Bord benutzt werden. In diesem Falle werden die Geräte dem Passagier 30 Minuten vor Ankunft an der Rezeption wieder ausgehändigt.
  12. Das Rauchen und der Gebrauch von E-Zigaretten sind in den öffentlichen Räumen des Schiffs unzulässig. Das Rauchen und der Gebrauch von E-Zigaretten sind nur an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Orten erlaubt.
  13. Während der Fahrt ist der Aufenthalt auf dem Autodeck untersagt.
  14. Die Leiter von Gruppen sind für ihre Gruppe verantwortlich und tragen dafür Sorge, dass die Richtlinien eingehalten werden.
  15. Bitte nimm in den Kabinenbereichen im Zeitraum von 22.00–8.00 Uhr Rücksicht auf die Mitreisenden und vermeide lautes Verhalten.
  16. Das in der Kabine befindliche Mobiliar (inkl. Kissen, Decken, Handtücher, Stühle und anderes der Reederei gehörende Eigentum) darf nicht beschädigt oder aus dem Schiff entfernt werden. Diebstahl, Einbruch, Betrug und andere illegalen Aktivitäten werden stets zur Anzeige gebracht.
  17. Bei Beschädigungen der Lebensrettungs- und Sicherheitseinrichtungen des Schiffes wird Anzeige erstattet. Der Täter wird nach dem Anlegen im Hafen der Polizei übergeben.
  18. Ein Reisender, der Reedereieigentum beschädigt, gestohlen oder sonstige Schäden angerichtet hat, ist verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen. Reisende mit gleicher Kabine und gleicher Buchungsnummer sind gemeinsam für Schäden verantwortlich, die in der Kabine verursacht wurden.
  19. Deckpassagieren steht ein separater Ruheraum zur Verfügung. Das Einquartieren in andere Räume ist verboten.
  20. Es ist untersagt, jedwede Gegenstände über Bord zu werfen.

Jeder Reisende (d.h. jede sich auf dem Schiff befindliche Person, die nicht zum Bordpersonal gehört) ist verpflichtet, auf dem Schiff die oben beschriebenen Anweisungen und im Terminal das finnische Seegesetz Abschnitt 15 § 4, das schwedische Seegesetz Abschnitt 15 § 7 sowie den ISPS-Code, die EG-Verordnung 725/2004 und die Rundschreiben zur Sicherheit der finnischen und schwedischen Seefahrtsbehörden zu beachten.

27.08.2014